
Ab dem 1. April 2025 hat Luxemburg beschlossen, seine Gesetzgebung zur Harmonisierung von Fahrzeugmodifikationspraktiken unter Gewährleistung der Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards gewissenhafter zu befolgen. Ab diesem Datum wird Luxemburg eine verstärkte Kontrolle einführen, um sicherzustellen, dass alle Reprogrammierungen alle Regeln strikt einhalten, und nicht genehmigte Modifikationen werden streng verfolgt.
Die Gesetzgebung basiert auf mehreren Artikeln der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung sowie auf europäischen Vorschriften zu Fahrzeugemissionen und -sicherheit. Insbesondere die Richtlinie 2014/45/EU legt Anforderungen für die technische Inspektion fest, die auch die Motorreprogrammierung umfasst. Kapitel 5 des geänderten Gesetzes vom 14. Februar 1955 spezifiziert ausdrücklich die erweiterten Befugnisse der großherzoglichen Polizei, die diese aktiv umsetzen will.
Jede Änderung der Motorkennfelder muss von einem zugelassenen Fachmann durchgeführt und von einer zuständigen Stelle validiert werden, um als genehmigt zu gelten. Jede genehmigte Reprogrammierung wird somit automatisch in der Datenbank der Nationalen Gesellschaft für den Automobilverkehr (SNCA) erfasst, um die Überwachung und Einhaltung der modifizierten Fahrzeuge sicherzustellen.
Ab dem 1. April 2025 sind nur noch genehmigte Reprogrammierungen zulässig. Diese müssen strenge Kriterien erfüllen:
Einhaltung der Umweltstandards: Die Reprogrammierung darf nicht zu einem Anstieg der Schadstoffemissionen über die zulässigen Grenzwerte hinaus führen.
Gewährleistung der Sicherheit: Keine Reprogrammierung darf die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, insbesondere Bremsanlagen, Traktionskontrolle und andere aktive Sicherheitsvorrichtungen.
Validierung durch ein zugelassenes Zentrum: Die Reprogrammierung muss von einem zertifizierten und zugelassenen Fachmann durchgeführt werden, der mit den erforderlichen Geräten ausgestattet ist, um die Einhaltung der geltenden Normen zu gewährleisten.
Luxemburg hat beschlossen, ab dem 1. April 2025 eine strenge Kontrolle einzuführen, um sicherzustellen, dass diese neuen Standards eingehalten werden. Die luxemburgischen Behörden haben angekündigt, dass bei Nichteinhaltung dieser Regeln strenge Sanktionen verhängt werden. Gemäß dem geänderten Gesetz vom 14. Februar 1955 kann einem nicht konformen Fahrzeug die Weiterfahrt bis zur Herstellung der Konformität untersagt werden. Es werden auch Verwaltungsstrafen von bis zu 2.500 Euro verhängt, und es können Beschränkungen für die Erneuerung der technischen Inspektion auferlegt werden.
In den schwerwiegendsten Fällen, in denen die Sicherheit des Fahrzeugs gefährdet ist, können strafrechtliche Sanktionen, von der vorübergehenden Führerscheinsperre bis hin zu Gefängnisstrafen im Wiederholungsfall, in Betracht gezogen werden.
Um die Einhaltung dieser neuen Regeln zu gewährleisten, haben die großherzogliche Polizei und die technischen Kontrollzentren fortschrittliche Erkennungsgeräte angeschafft. Diese Geräte ermöglichen eine präzisere Überprüfung, ob ein Fahrzeug ohne Änderung der Zulassungsbescheinigung neu programmiert wurde. Die technischen Daten der Fahrzeuge werden mit den in der SNCA-Datenbank gespeicherten Daten abgeglichen, um ihre Konformität zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung werden sofort Maßnahmen ergriffen, einschließlich Fahrverboten und Geldstrafen.
Diese Regelung wird direkte Auswirkungen auf Fachleute der Automobilbranche haben, insbesondere auf diejenigen, die sich auf die Motorreprogrammierung spezialisiert haben. Diese müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die erforderlichen Zertifizierungen erwerben und in geeignete Ausrüstung investieren, um die Emissions- und Sicherheitsstandards einzuhalten. Bei Nichteinhaltung drohen ihnen hohe Strafen für den Verkauf von Dienstleistungen, die die Konformität eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr beeinträchtigen und insbesondere gegen die Straßenverkehrsordnung, die Umweltvorschriften oder die Lärmschutzstandards verstoßen. Diese Verstöße könnten sogar als Steuerhinterziehung angesehen werden, wenn die Reprogrammierung zu einem Anstieg der nicht deklarierten CO₂-Emissionen führt.
Darüber hinaus riskieren Unternehmen, die diese Regeln nicht einhalten, den Entzug ihrer Betriebsgenehmigung.
Luxemburg führt ab dem 1. April 2025 eine strengere Kontrolle ein, um die Konformität der Motorreprogrammierung zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit sowie die Umwelt zu schützen. Es ist wichtig, dass sich Fahrer und Fachleute der Branche jetzt vorbereiten, um bei zukünftigen technischen Inspektionen und Kontrollen jede Nichteinhaltung zu vermeiden.